Informationen zum Nachweis der Masernschutzimpfungen
Liebe Familien,
nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben Schülerinnen und Schüler der Schule einen Nachweis darüber vorzulegen, dass sie ausreichend gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun sind.
Der erforderliche Nachweis kann auf folgende Weise zur Vorlage bei der Lehrkraft erbracht werden (siehe unten im Elternbrief).
Beste Grüße
M. Knopf
masernschutzgesetz_elternbrief.pdf
ärztliche_zeugnis_masernschutz.pdf
elterninfos_auf_ARABISCH_zum_masernschutzgesetz_.pdf
Quelle:
https://www.masernschutz.de/fileadmin/Masernschutzgesetz/Downloads/Merkblatt-Masernschutzgesetz-Masernimpfung.pdf
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung