Informationen zum Nachweis der Masernschutzimpfungen

 

Liebe Familien,

nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben Schülerinnen und Schüler der Schule einen Nachweis darüber vorzulegen, dass sie ausreichend gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun sind.

 

Der erforderliche Nachweis kann auf folgende Weise zur Vorlage bei der Lehrkraft erbracht werden (siehe unten im Elternbrief).

 

 

Beste Grüße

M. Knopf

 

masernschutzgesetz_elternbrief.pdf

 

ärztliche_zeugnis_masernschutz.pdf

 

elterninfos_auf_ARABISCH_zum_masernschutzgesetz_.pdf

 

 

 

 

u_bersicht_impfausweis.jpg

 

Quelle:

 

https://www.masernschutz.de/fileadmin/Masernschutzgesetz/Downloads/Merkblatt-Masernschutzgesetz-Masernimpfung.pdf

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

 

 




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